3.1 Reparaturen, Customizing und Upcycling werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung während der regulären Öffnungszeiten des Ladens durchgeführt.
3.2 Vor jeder Leistung erstellt der Verkäufer ein Angebot, das dem Kunden vor Beginn der Arbeiten über ein nachvollziehbares Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Messenger) zur Zustimmung übermittelt wird.
3.3 Die Zahlung erfolgt nach Abschluss der vereinbarten Leistung.
3.4 Für erbrachte Reparatur- und Customizing-Leistungen haftet der Verkäufer ausschließlich für ordnungsgemäß ausgeführte Arbeiten. Eine weitergehende Haftung für Folgeschäden oder Mängel an nicht bearbeiteten Teilen ist ausgeschlossen.
3.5 Wird im Rahmen der Leistungserbringung ein Angebot erstellt und vom Kunden anschließend nicht angenommen, wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € für Fehlerdiagnose, Inspektion und Angebotserstellung berechnet. Diese Pauschale deckt den entstandenen Arbeits-, Zeit- und Prüfaufwand ab.
3.6 Nach Mitteilung der Fertigstellung der Reparatur beginnt die Abholfrist am folgenden Öffnungstag. Das Fahrrad ist vom Kunden innerhalb der nächsten 3 Öffnungstage abzuholen. Wird das Fahrrad innerhalb dieser Frist nicht abgeholt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, eine Lagergebühr in Höhe von 3,00 € pro Kalendertag zu berechnen. Die gleiche Regelung gilt auch im Falle der Ablehnung eines Angebots und anschließender Nichtabholung des Fahrrads. Der Verkäufer ist berechtigt, das Fahrrad bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Beträge zurückzubehalten. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt.
Hinweis: Reparatur, Customizing und Upcycling erfolgen nur nach bestätigtem Angebot und vorheriger Terminvereinbarung.